AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
resonanz Dialogmarketing², vertreten durch Werner Stiefel,
Nassauer Straße 10, 60439 Frankfurt am Main
Präambel:
Für alle Verträge über Leistungen zwischen Resonanz Directmarketing & Databasemanagement
und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sollten einzelne Punkte
ungültig sein, so hat dies keine Auswirkung auf die rechtliche Wirksamkeit der restlichen
Punkte. Der ungültige Punkt wird durch einen rechtlich wirksamen ersetzt, welcher
sinngemäß am naheliegendsten erscheint. Den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
wird hiermit widersprochen. Sitz der Agentur ist Frankfurt am Main.
1. Auftragsumfang
1.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete gestalterische
Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen
Erfolges.
1.2 Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von uns ausschließlich
auf deren Plausibilität und Verwendbarkeit überprüft.
2. Vertragsabschluss
2.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag
grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages
zustande. Auch bei mündlicher und telefonischer Bestätigung liegen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde.
2.2 Die Angebote der Agentur sind freibleibend.
2.3 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mit der Auftragserteilung
erkennt der Auftraggeber die gestalterische Freiheit der Agentur an. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3. Zusammenarbeit
3.1 Die Parteien (Auftraggeber und die Agentur) arbeiten vertrauensvoll zusammen
und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln
an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig.
3.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,
nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen
der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
3.3 Ändert sich der Ansprechpartner oder deren Stellvertreter haben sich dies die
Parteien unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bis zum Zugang dieser Mitteilungen
gelten die zuvor genannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt,
im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungskompetenz Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.4 Die Vertragspartner und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen
Abständen, die gemeinsam schriftlich festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse
bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des
Vertrages eingreifen zu können.
4. Leistungen der Agentur
4.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus den Angaben im Angebot.
Eine Änderung des Angebotes und der darin enthaltener Leistungen bedarf der Schriftform.
4.2 Mehraufwand, der auf Grund vom Auftraggeber veranlassten Änderungen entsteht,
wird als zusätzlicher Aufwand gemäß Ziffer 4.3 abgerechnet.
4.3 Zusätzliche Leistungen der Agentur außerhalb des Vertragsumfanges werden nach
den jeweils aktuellen Stundensätzen abgerechnet, sofern die Parteien im Einzelfall
keine abweichende Vergütungsregelung getroffen haben.
4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, darf die Agentur die ihr obliegenden Leistungen
auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Vertragspartner kann einen
solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn er berechtigte und nachvollziehbare Zweifel
an dessen Eignung angeben kann.
5. Mitwirkungspflichten den Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur bei Erfüllung ihrer vertraglich
geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere, dass Informationen,
Datenmaterial etc. soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern,
rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
5.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im
Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen von der Agentur unter Beachtung der
Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
6. Termine
6.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der Agentur nur durch den
jeweiligen Ansprechpartner zugesagt werden.
6.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Termine schriftlich festzulegen.
6.3 Dies gilt vor allem für Termine, durch deren Nichteinhaltung eine Vertragspartei
gemäß § 286 Abs. 2BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine). Diese
Termine sind schriftlich als verbindlich zu bezeichnen.
6.4 Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, unter Umständen die im Anwendungsbereich
des Auftraggebers liegen (nicht rechtzeitiges zur Verfügung stellen von Informationen,
Materialien und/oder Daten etc.), hat die Agentur nicht zu vertreten und berechtigt
die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung
zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Die Agentur verpflichtet sich
im Gegenzug, dem Auftraggeber die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
anzuzeigen.
7. Lieferung
7.1 Von der Agentur zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-,
Bild- oder Textgestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit
schriftlich von der Agentur bestätigt wird.
7.2 Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten
(z.B. termingerechte Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt
hat.
8. Eigentum Von der Agentur mit dem Zweck erstellte Entwürfe, Vorlagen, Grafiken,
Dateien, Andrucke und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Lithos, Dias, Dummies,
Originalillustrationen, Reinzeichnungsdateien etc.), die nach dem Vertrag geschuldete
Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Dies gilt auch für Quelldateien
oder Layouts, die im Computer erstellt wurden. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht
besteht nicht. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren
und zu vergüten.
9. Eigentumsrechte und Urheberschutz
9.1 Jeder an die Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf
die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
9.2 Alle Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Softwarelösungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Bestimmungen des UrhG gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen
Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der
Agentur insbesondere die Ansprüche aus § 69 a ff,87 a ff, 97 ff UrhG zu.
9.3 Ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der Agentur dürfen Entwürfe und
Reinzeichnungen weder im Original, noch bei der Produktion verändert werden. Die
Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen
berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen.
9.4 Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen
Nutzungsrechte in dem im Angebot vereinbarten Nutzungsumfang und der Nutzungsdauer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf einer
schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Agentur.
9.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch
den Auftraggeber auf diesen über.
9.6 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen
über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt die Agentur zum Schadensersatz.
9.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen
kein Miturheberrecht.
9.8 Die Agentur ist berechtigt, die für den Auftraggeber entworfenen und hergestellten
Werke zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen.
10. Vergütung
10.1 Grundlage der Vergütung ist das Angebot.
10.2 Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an
Kunden weiterberechnet wird, ist die Agentur berechtigt, ein Handling Fee in Höhe
von 15% zu erheben.
10.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen der
Agentur getroffen und ist die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen
eine Vergütung zu erwarten, hat der Kunde die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze
zu entrichten.
10.4 Die Vergütung ist mit der Abnahme der Leistung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
10.5 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
10.6 Wird die vertraglich geschuldete Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine
entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich
der Auftrag über mehr als zwei Monate oder beträgt die gesamte Vergütung mehr als
5.000,00 Euro sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung
nach Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von Konzeption, Text, Layout und
Reinzeichnungen, 1/3 nach Produktion bzw. Auslieferung.
11. Rücktritt Das gesetzliche Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern Resonanz
Directmarketing & Databasemanagement auf Grund höherer Gewalt an der Erbringung
ihrer Leistung gehindert oder termingerecht gehindert ist.
12. Gewährleistung
12.1 Der Auftraggeber untersucht die gelieferten Produkte unverzüglich nach deren
Auslieferung auf eventuelle Mängel, die er nach Entdeckung unverzüglich und schriftlich
anzeigt. Ansonsten gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
12.2 Ist keine förmliche Freigabe oder Druckabnahme vereinbart, oder kommt der von
einer Partei verlangte Freigabe- oder Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande,
der vom Auftraggeber zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung der Agentur
durch den Auftraggeber als abgenommen.
13. Haftung
13.1 Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies nachgewiesen
werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
13.2 Die Agentur haftet nicht für Farbabweichungen oder Plausibilitätsfehler, das
gilt insbesondere dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich keinen Prüf-Andruck gewünscht
hat, oder dieser aus vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen zeitlich nicht mehr
möglich war, ohne Terminverschiebungen hinzunehmen.
13.3 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber
die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild
und Gestaltung.
13.4 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit
der erstellten Leistungen haftet die Agentur nicht.
13.5 Eine Haftung für Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen, sofern sie nicht
binnen einen Jahres, nachdem der oder die Anspruchsberechtigte vom Schaden Kenntnis
erlangt haben oder hätten erlangen können, spätestens aber drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden
Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
14. Vorlagen Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, Texte, Modelle,
Muster etc.) werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber
zu deren Verwendung berechtigt ist.
15. Gerichtsstand
15.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.